Konzept Spielberechtigungen & Spielerlisten

ALLGEMEINE INFOS

ÄNDERUNG PERSONENDATEN BEANTRAGEN

SPIELER IN NIEDRIGERE MANNSCHAFT MELDEN (MANNSCHAFTSWECHSEL)
SPIELRECHTSWECHSEL BEANTRAGEN
ZWEITSPIELRECHT BEANTRAGEN
ALTERSFREIGABE BEANTRAGEN
SPIELERLISTE MIT WENIGER ALS 9 SPIELERN
SPIELERSPERREN
ROSTER PFLEGEN


ALLGEMEINE INFOS

ABLAUF & KONZEPT

Das Konzept der Verwaltung von Spielberechtigungen und Spielerlisten sieht eine komplette Abwicklung des Prozesses inkl. aller Anträge (= Workflows) im BSM vor. Im ersten Schritt wurden die bekannten Funktionen aus OPASO priorisiert und umgesetzt, zum Teil aber in anderer Darstellung bzw. mit anderer Verarbeitung im Hintergrund.

In weiteren Entwicklungen sind z.B. auch die Erfassung von Turnieren (DM und Länderpokale) geplant und damit auch die Pflege von Rostern bzw. Spielerlisten für Auswahlmannschaften.

Alle Mannschaften, die an einem offiziellem Spielbetrieb der LV oder des DBV teilnehmen, haben jährlich bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem 1. Spieltag des jeweiligen Wettbewerbes eine Spielerliste mit mindestens neun (9) Spielern (OHNE Springer) zu erstellen (siehe Artikel 9.1.02 BuSpO).

Als Voraussetzung zur Erstellung von Spielerlisten durch einen Verein muss der zuständige Verband die Spielklasse und die dazugehörigen Mannschaften erstellt bzw. angemeldet haben. Vorher ist eine Bearbeitung und Erstellung von Spielerlisten durch die Vereine NICHT möglich.

HINWEIS:

  • Alle auf einer endgültigen Spielerliste aufgeführten Personen sind für die laufende Saison im DBV und LV beitragspflichtig. Der DBV kann Spielklassen und damit dessen Mannschaften beitragsfrei stellen, i.d.R. ist dies bei Softball-Mixed der Fall.

SPIELRECHT

Das Spielrecht einer Person wird für jede Sportart separat betrachtet und verwaltet. Solange eine Person in einer Sportart noch auf keiner “endgültigen” Spielerliste gestanden hat, ist diese Person “frei”, d.h. jeder Verein kann sie auf eine Spielerliste setzen.

Der aktuelle Stand der Spielrechte einer Person (je Sportart) kann innerhalb der Person auf der Seite SPIELBETRIEB - SPIELERPASSDATEN eingesehen werden. Dort findet man auch weitere Informationen zum Statuskennzeichen oder zur internationalen Freigabe.

Sollte das Spielrecht bei einem anderen aktiven Verein liegen (d.h. ohne Austrittsdatum oder mit Austrittsdatum in der Zukunft), dann kann dieses über den Workflow “Spielrechtswechsel beantragen” übertragen werden.

Sollte das Spielrecht bei einem ausgeschiedenen Verein liegen (d.h. mit Austrittsdatum in der Vergangenheit), dann sind diese Person ebenfalls “frei” und können ohne Spielrechtswechsel auf eine Spielerliste gesetzt werden.

Das Spielrecht einer Person wird im Formular SPIELBETRIEB - SPIELERPASSDATEN für die jeweilige Sportart neu eingetragen, wenn

  • eine Person zum ersten Mal auf eine endgültige Spielerliste gesetzt wird
  • ein Verein den Spielrechtswechsel im Rahmen des Workflows “Spielrechtswechsel beantragen” genehmigt
  • eine Person mit Spielrecht für einen ausgetretenen Verein auf eine endgültige Spielerliste gesetzt wird.

HINWEIS:

  • In Bezug auf die Transferordnung verbleiben die Transferrechte bei einem Verein, solange das Spielrecht in den Spielerpassdaten eingetragen ist. D.h. der Austritt einer Person (durch Eintragung eines Austrittsdatums in der Vereinsmitgliedschaft) hat darauf keine Auswirkung!

SPIELBERECHTIGUNGEN

Wenn eine Person auf eine “endgültige” Spielerliste gesetzt wird (PDF wurde erstellt), erhält diese Person eine offizielle Spielberechtigung. Diese Spielberechtigung gilt für die beantragte Mannschaft in der entsprechenden Spielklasse und Sportart. Etwaige Springerregelungen sind möglich und entsprechend zu beachten (siehe u.a. Artikel 9.3.01 & 12.1.02 BuSpO).

Alle Spielberechtigungen werden ausschließlich durch die Passstelle des DBV verwaltet. Jede Spielberechtigung wird zudem mit einem sogenannten Statuskennzeichen versehen (siehe Artikel 9.1.01 BuSpO).

Der aktuelle Stand der Spielberechtigungen einer Person kann innerhalb der Person auf der Seite SPIELBETRIEB - SPIELBERECHTIGUNGEN eingesehen werden (auch für die Vergangenheit bis ins Jahr 2005 zurück).

Der Wechsel eines Spielers in eine höhere Mannschaft während der Saison ist innerhalb eines Vereins jederzeit möglich. Dazu muss zunächst in der alten Mannschaft (z.B. Herren 2) eine neue Spielerliste ohne der Person erstellt werden. Erst danach kann die Person bei der neuen Mannschaft (z.B. Herren 1) auf die Spielerliste gesetzt werden.

Der Wechsel eines Spielers in eine niedrigere Mannschaft während der Saison ist innerhalb eines Vereins nicht zulässig, es sei denn, der Spieler wurde in der höheren Mannschaft noch nicht eingesetzt oder war durch Verletzungen zu einer Pause gezwungen (siehe Artikel 9.3.02 BuSpO). Hierzu steht im BSM der Workflow “Mannschaftswechsel beantragen” zur Verfügung.

HINWEISE:

  • Alle auf einer “endgültigen” Spielerliste aufgeführten Personen sind in der jeweils aktuellen Saison im DBV und LV beitragspflichtig. Der DBV kann Spielklassen und dessen Mannschaften beitragsfrei stellen, i.d.R. ist dies bei Softball-Mixed der Fall.
  • Spieler, die im gleichen Kalenderjahr bereits in einem Pflichtspiel eines anderen Nationalverbandes gespielt haben, dürfen nur nach Freigabe durch diesen Verband eingesetzt werden. Ein unterschriebenes Freigabeschreiben muss daher bei der Passstelle vorgelegt werden (siehe Artikel 9.1.08 BuSpO).

SPIELERLISTEN

Die Verwaltung von Spielerlisten (Hinzufügen und Entfernen von Personen) erfolgt ausschließlich im Verein über die Seite ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN. Hier können die Spielerlisten aller Mannschaften des Vereins bearbeitet oder die aktuellen und alten Versionen der Spielerlisten aufgerufen werden. Nur Personen auf der aktuell gültigen Spielerliste einer Mannschaft dürfen im offiziellen Spielbetrieb eingesetzt werden. Bei Spielgemeinschaften hat jeder beteiligte Verein seine Spieler auf die entsprechende Spielerliste zu setzen, die Erstellung einer “endgültigen” Spielerliste ist aber duch jeden beteiligten Verein möglich.

Jede Person kann in einem Verein je Sportart nur auf einer aktuell gültigen Spielerliste stehen.

Spielerlisten können unter Beachtung der Vorgaben der BuSpO jederzeit ergänzt und verändert werden. Hierzu sind u.a. die Informationen für “Mannschaftswechsel” oder “Spielrechtswechsel” zu beachten!

Im BSM werden bei der Bearbeitung von Spielerlisten zwei Status unterschieden:

  • Status ‘vorläufig’ - Mit den Buttons Liste zwischenspeichern und Liste zwischenspeichern und zurück werden alle geänderten Daten “nur” gespeichert. In diesem Status sind diese Spielberechtigungen und damit die Spielerliste für den Spielbetrieb nicht gültig!
  • Status ‘endgültig’ - Mit dem Button Liste erzeugen und zurück werden alle geänderten Daten finalisiert, d.h. den Personen werden Spielberechtigungen erteilt oder entzogen. Im Hintergrund wird dabei eine Spielerliste (als PDF) erzeugt, die alle für den Spielbetrieb in dieser Spielklasse erteilten Spielberechtigungen dieser Mannschaft aufführt (mit Ausnahme etwaiger sogenannter Springer).

Zur Bearbeitung muss die entsprechende Spielerliste aufgerufen werden (hierzu das “Stift”-Symbol am Ende der Zeile anklicken). Es erscheint dann eine Seite mit allen möglichen Personen für die gewählte Mannschaft. Es werden dabei nur Personen angezeigt, die aktives Mitglied im Verein sind und den Vorgaben der Spielklasse (Jahrgang, Geschlecht) entsprechen.

Durch Anklicken des ”+”-Zeichens in der Zeile einer Person in der unteren Liste wird diese Person der Spielerliste vorläufig hinzugefügt und erscheint damit in der oberen Liste.

Durch Anklicken des “x”-Zeichens in der Zeile einer Person in der oberen Liste wird diese Person wieder von der Spielerliste entfernt. Die Person wird, solange keine neue Spielerliste erzeugt wurde, weiterhin in der oberen Liste angezeigt - jedoch durchgestrichen.

Um eine Person einer Spielerliste hinzufügen zu können,

  • muss das Spielrecht in den Spielerpassdaten der Person “frei” sein oder beim beantragenden Verein liegen oder
  • muss das Spielrecht in den Spielerpassdaten der Person bei einem ausgetretenen Verein liegen und
  • darf bei der Person keine Sperre der Spielberechtigung aktiv sein.

Sollte das Hinzufügen einer Person trotzdem NICHT möglich sein (“+”-Zeichen ist nicht aktiv und damit nicht blau eingefärbt), dann wird dies bei der jeweiligen Person angezeigt:

  • Symbol “Haken” - Person ist bereits auf der Spielerliste dieser Mannschaft
  • Spalte “Mannschaft” - Person ist bereits auf einer anderen Spielerliste im Verein (ggf. mit Status ‘vorläufig’)
  • Kürzel “SW” - Spielrecht liegt bei anderem Verein, Spielrechtswechsel notwendig
  • Kürzel “ZW” - Spielrecht liegt bei anderem Verein, Zweitspielrecht möglich
  • Kürzel “AF” - Altersfreigabe für Spielklasse notwendig
  • Kürzel “MW” - Spieler war zuvor auf Spielerliste einer höheren Mannschaft, Mannschaftswechsel notwendig
  • Text “gesperrt” - Aktive Sperre für die Person vorhanden
  • Personendaten sind unvollständig (z.B. Nationalität fehlt), Änderung Personendaten notwendig
  • Internationale Freigabe fehlt, Änderung Personendaten notwendig

Wenn man mit der Maus über das “+”-Zeichen fährt, dann werden die Hinderungsgründe ebenfalls angezeigt.

HINWEISE:

  • Sollten Personen in der unteren Liste nicht angezeigt werden, dann kann dies unterschiedliche Gründe haben (falsches Geschlecht, bereits auf einer Liste, falsches Geburtsdatum, kein aktives Vereinsmitglied).
  • Bei Spielgemeinschaften (SG) kann jeder beteiligte Verein nur seine Spieler auf die Spielerliste setzen. Sobald 9 Spieler auf der vorläufigen Spielerliste stehen, kann jeder Verein der SG eine endgültige Spielerliste mit allen gewählten Personen erzeugen.
  • Sollten bestimmte Daten im Formular blau unterlegt sein, dann ist zeitnah eine neue Spielerliste zu erzeugen, da geänderte und damit abweichende Personendaten zur aktuell gültigen Spielerliste vorliegen.
  • Eine gelb eingefärbte Zeile zeigt an, dass es für diese Person einen laufenden Workflow gibt.
  • Ein Statuskennzeichen bzw. Anmeldedatum in Klammern zeigt an, dass der Status bzw. die Spielberechtigung erst nach dem 01.07. beantragt bzw. erteilt wurde, so dass die Person in Playoffs etc. nicht spielberechtigt ist (BuSpO 9.4.02, 10.1.02, 10.1.04)
  • Sollten im Bereich SPIELERLISTEN einzelne Mannschaften des Vereins nicht angezeigt werden, dann hat der zuständige Verband hierfür die Erstellung von Spielerlisten “ausgeschalten”. Dies ist z.B. in Pokal-Wettbewerben der Fall.
  • Die Anzeige der Spielerlisten von Mannschaftem für den Verband erfolgt innerhalb des Verbandes über die Seite SPIELBETRIEB - MANNSCHAFTEN.

ÄNDERUNG PERSONENDATEN BEANTRAGEN

Bestimmte Personendaten (Geburtsdatum und Nationalität) sind nach der erstmaligen Erteilung einer Spielberechtigung (egal in welcher Sportart) zur Änderung gesperrt. Um diese Daten zu ändern muss im BSM der Workflow “Änderung Personendaten beantragen” gestartet werden.

Der Workflow kann im Verein im Formular zur Erstellung der Spielerlisten ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN aufgerufen werden (über AKTION in der jeweilige Zeile der Person).

Zusätzlich ist der Aufruf auch innerhalb der Person auf den Seiten PERSONENDATEN bzw. SPIELBETRIEB - SPIELERPASSDATEN möglich (über Link im rechten Bereich). Der Antrag wird nach dem Versand in der Passstelle des DBV (opaso@baseball-softball.de) bearbeitet.

Über den Workflow ist die Änderung der folgenden Daten zu beantragen:

  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Statuskennzeichen
  • internationale Freigabe (Baseball & Softball)

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Änderung von Personendaten können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (PERSONENDATEN) aufgerufen werden.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • die beantragten Daten geändert werden,
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

HINWEIS:

  • Die Sperre der Felder “Geburtsdatum” und “Nationalität” in den Personendaten wird aufgehoben, wenn es für die Person in den letzten 5 Saisons keine Spielberechtigung gibt.

INTERNATIONALE FREIGABE BEANTRAGEN

Als Ausländer gilt, wer nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist und weder den Status “EU-Ausländer” (D) noch den Status “Baseball-Deutscher” (B oder C) hat (siehe Artikel 10.1.01 BuSpO).

Für die Spielklassen im DBV gilt:
Sofern ein erwachsener Ausländer neu angemeldet werden soll, wird eine internationale Freigabe (mit Unterschrift) benötigt. Bei fehlender Freigabe wird keine Spielberechtigung erteilt (siehe Artikel 10.1.01 BuSpO).

Für die Spielklassen im LV gilt:
Für den Spielbetrieb in den Landesverbänden ist eine internationale Freigabe nicht notwendig. Sofern ein Spieler jedoch in Ligen des DBV eingesetzt werden soll, muss vorab eine internationale Freigabe nachgereicht und durch die Passstelle genehmigt werden.


Die internationale Freigabe kann ausschließlich über den Workflow “Änderung Personendaten beantragen” im BSM eingereicht werden. Der Antrag wird nach dem Versand in der Passstelle des DBV (opaso@baseball-softball.de) bearbeitet.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • die beantragten Daten geändert werden,
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Änderung von Personendaten können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (PERSONENDATEN) aufgerufen werden.

HINWEISE:

  • Diese Regelung gilt ausschließlich für die Sportarten “Baseball” und “Softball Fastpitch weiblich“.
  • Bei Spielern unter 18 Jahren ist KEINE internationale Freigabe notwendig. Bei der erstmaligen Erteilung einer Spielberechtigung in einer Sportart wird in der Person unter SPIELBETRIEB - SPIELERPASSDATEN der Haken bei “Internationale Freigabe vorhanden” systemseitig gesetzt!
  • Spieler ohne internationale Freigabe werden auf der Spielerliste in der Spalte ‘Spielklasse’ (SPKL) mit dem Vermerk ‘VL’ notiert. Dieser Hinweis signalisiert, dass der Spieler nur bis zur Verbandsliga eingesetzt werden darf!

STATUS “BB-DEUTSCH” BEANTRAGEN

Für Ausländer, die nachweislich mindestens seit der Vollendung des 14. Lebensjahres (Status “B”) oder mindestens seit fünf (5) Jahren ununterbrochen in Deutschland leben und eine Niederlassungserlaubnis bzw. unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Status “C”) besitzen, kann der Status “Baseball-Deutscher” beantragt werden (siehe Artikel 10.1.03 BuSpO).


Der Status “Baseball-Deutscher” kann ausschließlich über den Workflow “Änderung Personendaten” im BSM beantragt werden. Der Antrag wird nach dem Versand in der Passstelle des DBV (opaso@baseball-softball.de) bearbeitet.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • die beantragten Daten geändert werden,
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Änderung von Personendaten können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (PERSONENDATEN) aufgerufen werden.

HINWEIS:

  • Wenn ein Antrag auf “BB-Deutsch” genehmigt wurde, wird im Hintergrund systemseitig die “internationale Freigabe” gesetzt, sofern noch nicht vorhanden.

STATUS “EU-AUSLÄNDER” BEANTRAGEN

Für Ausländer, die die Nationalität eines EU-Mitgliedsstaats, eines EWR Mitgliedsstaates sowie der Schweiz und Großbritannien besitzen, kann der Status “EU-Ausländer” (Status “D”) beantragt werden. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen (siehe Artikel 10.1.02 BuSpO).

Der Status “EU-Ausländer” kann ausschließlich über den Workflow “Änderung Personendaten” im BSM beantragt werden. Der Antrag wird nach dem Versand in der Passstelle des DBV (opaso@baseball-softball.de) bearbeitet.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • die beantragten Daten geändert werden,
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Änderung von Personendaten können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (PERSONENDATEN) aufgerufen werden.

HINWEISE:

  • Der Status “EU-Ausländer” galt bis 2022 nur für eine Saison, seit 2023 nun dauerhaft!
  • Der vollständige Antrag muss bis zum 01.07. in BSM gestellt worden sein, damit der Spieler mit dem Status “EU-Ausländer” in den Play-offs (Zwischenrunde, Meisterschaftsrunde, Abstiegsrunde, VF, HF, Finale, Pokal, Relegation, DM-Endrunde) spielberechtigt ist!

SPIELER IN NIEDRIGERE MANNSCHAFT MELDEN

Der Wechsel eines Spielers innerhalb eines Vereins ist während der Saison jederzeit in eine höhere Mannschaft möglich. Der Wechsel in eine niedrigere Mannschaft ist innerhalb eines Vereins NICHT zulässig, es sei denn, der Spieler wurde in der höheren Mannschaft noch nicht eingesetzt oder war durch Verletzungen zu einer Pause gezwungen (siehe Artikel 9.3.02 BuSpO).

Dabei müssen folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Nachweis der Verletzung durch ärztliches Attest.
  • Die Spielpause muss sich über mindestens vier (4) Wochen und mindestens vier (4) Spieltage der Mannschaft, in der der Spieler auf einer Spielerliste aufgeführt ist, erstrecken.
  • Nachweis, dass der Spieler während dieser Zeit nicht eingesetzt wurde. Hierzu muss der Verein Kopien sämtlicher Scoresheets der betreffenden Mannschaften vorlegen.

HINWEIS:

  • Der Spieler darf nicht als Springer eingesetzt werden, während er auf der niedrigeren Spielerliste gemeldet ist. In der Spielerliste wird der Spieler in der Spalte “Info” daher mit dem Springerkennzeichen „N“ vermerkt.)

Der Wechsel eines Spielers in eine niedrigere Mannschaft muss im BSM über den Workflow “Spieler in niedrigere Mannschaft melden” beantragt werden.

Der Workflow kann nur im Verein im Formular zur Erstellung der Spielerlisten ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN aufgerufen werden (über AKTION in der jeweilige Zeile der Person). Wenn ein Aufruf möglich ist, dann wird dies mit dem Kürzel “MW” angezeigt!

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Person muss Mitglied in beiden Vereinen sein (in BSM)
  • Person muss auf der entsprechend notwendigen gültigen Spielerliste in Verein mit Erstspielrecht stehen
  • Für diese Person besteht kein offener Antrag auf Spielrechtswechsel, Mannschaftswechsel, Altersfreigabe oder Zweitspielrecht in gleicher Sportart
  • Zusätzlich bei BASEBALL- und SOFTBALL-NACHWUCHS: Geburtsjahr der Person entpricht einem Jahrgang der Spielklasse, für die das Zweitspielrecht beantragt wird
  • Zusätzlich bei SOFTBALL ERWACHSENE: Altersklasse ‘Erwachsene’, beantragender Verein muss Mannschaft in der Bundesliga haben UND Verein mit Erstspielrecht darf keine Mannschaft in der Bundesliga haben

Der Antrag wird nach dem Versand in der Passstelle des DBV (opaso@baseball-softball.de) bearbeitet. Mit der Genehmigung durch den DBV, wird der Spieler vorläufig auf die Spielerliste der entsprechenden Mannschaft gesetzt. Erst mit der Erzeugung einer endgültigen Spielerliste durch den Verein ist der Vorgang KOMPLETT abgeschlossen und der Spieler in der neuen Mannschaft spielberechtigt.

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Mannschaftswechsel können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (SPIELBERECHTIGUNG) aufgerufen werden.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

HINWEISE:

  • Wenn ein Spieler nach einem genehmigten Mannschaftswechsel von der vorläufigen Spielerliste entfernt wird, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden!
  • Wenn ein Spieler auf eine niedrigere Mannschaft umgeschrieben wurde (z.B. von REG 2 auf REG 5), kann er während der Saison auch wieder in eine höhere Mannschaft umgemeldet werden (z.B. REG 1 bis REG 4). Der Hinweis “N” bleibt dabei jedoch erhalten, sofern die dann höhere Mannschaft nicht mindestens diejenige Mannschaft ist, von die der Spieler erstmalig heruntergeschrieben wurde (z.B. REG 1 & REG 2 wäre ohne “N”, REG 3 & REG 4 wäre mit “N”)!

SPIELRECHTSWECHSEL BEANTRAGEN

Ein Spielrechtswechsel liegt vor, wenn ein Spieler, der zuletzt auf einer Spielerliste eines Vereins gestanden hat (Hinweis: Dies kann auch Jahre zurückliegen), auf der Spielerliste eines anderen Vereines aufgeführt werden soll (siehe Artikel 9.4.01 BuSpO). Bei einem Spielrechtswechsel hat der alte Verein den Spieler umgehend im BSM freizugeben (siehe Artikel 9.4.02 BuSpO).

Über den Workflow “Spielrechtswechsel beantragen” kann im BSM das Spielrecht von einem Verein auf einen anderen Verein übertragen werden (Hinweis: Je Sportart ist ein eigener Antrag zu stellen!).

Der Workflow kann im Verein im Formular zur Erstellung der Spielerlisten ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN aufgerufen werden (über AKTION in der jeweilige Zeile der Person). Wenn ein Aufruf möglich ist, dann wird dies mit dem Kürzel “SW” angezeigt!

Zusätzlich ist der Aufruf auch innerhalb der Person auf der Seite SPIELBETRIEB - SPIELERPASSDATEN möglich (über Link im rechten Bereich).

Bei der Genehmigung eines Spielrechtswechsels muss der alte Verein zusätzlich Angaben zum letzten Einsatz des Spielers in der laufenden Saison vornehmen. Sollte der Spieler noch keinen Einsatz haben, dann ist der Spieler sofort spielberechtigt. In allen anderen Fällen wird der Spieler für sechs (6) Wochen ab dem letzten Einsatz gesperrt (siehe “Spielersperren”). Ausnahmen zum Spielrechtswechsel bzw. zur Sperre sind zu beachten (siehe Artikel 9.4.02 BuSpO).

HINWEISE:

  • Kann ein Spieler einen Wechsel seines ersten Wohnsitzes von mehr als 50 km nachweisen, so entfällt die Sperre durch den Verband. Die Spielberechtigung ist sofort zu erteilen. Die Vereinsstatuten sind jedoch auch hier zu beachten. Diese Regelung wird für Spieler in einer Mannschaft der DBV-Ligen außer Kraft gesetzt.
  • Ein Spielrechtswechsel eines Spielers, der in der laufenden Saison auf der Spielerliste einer Bundesliga-Mannschaft steht oder stand, ist ab dem 01.07. eines Jahres nicht mehr möglich.
  • Spieler der Juniorenligajahrgänge und jünger (siehe Artikel 12.1.01) können nach dem 01.07. den Verein wechseln, jedoch sind sie dann in den Play-offs (Zwischenrunde, Meisterschaftsrunde, Abstiegsrunde, Viertelfinale, Halbfinale, Finale, Pokal, Relegation, DM-Endrunde) aller Altersklassen nicht spielberechtigt.

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Spielrechtswechsel können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (SPIELBERECHTIGUNG) aufgerufen werden.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

ZWEITSPIELRECHT BEANTRAGEN

Die Bundesspielordnung (BuSpO) sieht drei Arten eines Zweitspielrechts vor:

1 - Für Nachwuchsjahrgänge in den Sportarten “Baseball” & “Softball Fastpitch weiblich” (siehe Artikel 9.5.01 BuSpO)

Wenn ein Verein, für den ein Spieler spielberechtigt ist, in der Saison keine Nachwuchsmannschaft in seiner Altersklasse hat oder hatte, kann für einen anderen Verein ein Zweitspielrecht für diese Altersklasse erteilt werden.

  • Hierzu bedarf es der Zustimmung beider Vereine.
  • Das Zweitspielrecht kann nur bis zum 01.07. eines Jahres und nur für Vereine des gleichen LV beantragt werden.
  • SOFTBALL: In begründeten Einzelfällen kann ein Zweitspielrecht auch für Vereine unterschiedlicher LVs direkt beim DBV beantragt werden.

2 - Für Bundesligsten in der Sportart “Softball Fastpitch weiblich” (siehe Artikel 9.5.02 BuSpO)

Wenn ein Verein, für den eine Spielerin spielberechtigt ist, in der laufenden Saison keine Bundesligamannschaft hat oder hatte, kann für einen anderen Bundesligaverein ein Zweitspielrecht für diese Spielerin erteilt werden.

  • Hierzu bedarf es der Zustimmung beider Vereine
  • Das Zweitspielrecht kann nur bis zum 01.07. eines Jahres beantragt werden.

3 - Für Bundesligsten in der Sportart “Baseball” (siehe Artikel 9.5.03 BuSpO)

Wenn ein Verein, für den ein U23-Spieler spielberechtigt ist, in der Saison keine Bundesligamannschaft hat oder hatte, kann für einen anderen Bundesligaverein ein Zweitspielrecht für diesen Spieler erteilt werden.

  • Hierzu bedarf es der Zustimmung beider Vereine
  • Das Zweitspielrecht kann nur bis zum 01.07. eines Jahres beantragt werden.

Die Beantragung eines Zweitspielrechts ist prinzipiell identisch zur Beantragung eines Spielrechtswechsels.

Der Workflow kann nur im Verein im Formular zur Erstellung der Spielerlisten ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN aufgerufen werden (über AKTION in der jeweilige Zeile der Person). Wenn ein Aufruf möglich ist, dann wird dies mit dem Kürzel “ZW” angezeigt!

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Person muss Mitglied in beiden Vereinen sein (in BSM)
  • Person muss auf der entsprechend notwendigen gültigen Spielerliste in Verein mit Erstspielrecht stehen
  • Für diese Person besteht kein offener Antrag auf Spielrechtswechsel, Mannschaftswechsel, Altersfreigabe oder Zweitspielrecht in gleicher Sportart
  • Zusätzlich bei NACHWUCHS: Geburtsjahr der Person entpricht einem Jahrgang der Spielklasse, für die das Zweitspielrecht beantragt wird
  • Zusätzlich bei SOFTBALL ERWACHSENE: Altersklasse ‘Erwachsene’, beantragender Verein muss Mannschaft in der Bundesliga haben UND Verein mit Erstspielrecht darf keine Mannschaft in der Bundesliga haben

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Zweitspielrecht können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (SPIELBERECHTIGUNG) aufgerufen werden.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

HINWEISE:

  • Ein Zweitspielrecht gilt immer nur für eine Saison und muss daher ggf. jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Ein Zweitspielrecht kann aufgelöst werden und durch einen neuen (dritten) Verein beantragt werden.
  • Solange für eine Person ein aktives Zweitspielrecht besteht (Person ist auf einer Spielerliste) oder ein laufender Antrag auf Zweitspielrecht vorliegt, kann die Person NICHT von der Spielerliste des Vereins mit Erstspielrecht entfernt werden! Dafür müsste das aktive Zweitspielrecht zuerst aufgelöst werden, in dem man die Person von der Spielerliste des Vereins mit Zweitspielrecht entfernt)!
  • Bei einem Spielrechtswechsel werden die Daten zum Zweitspielrecht in den Spielerpassdaten der Person gelöscht.
  • Im BASEBALL ist ein Zweitspielrecht parallel nur einmal möglich.
  • Im SOFTBALL ist ein Zweitspielrecht parallel für 2 unterschiedliche Vereine möglich (1 x Nachwuchs, 1 x Bundesliga).

ALTERSFREIGABE BEANTRAGEN

Die Bundesspielordnung (BuSpO) sieht zwei Arten einer Altersfreigabe vor:

1 - Für Nachwuchspieler in Spielklassen bei Herren und Damen, wenn diese im Jugendalter sind (siehe Artikel 9.3.01 BuSpO)

Angehörige der U21- (SOFTBALL: U22-) (Springerkennzeichen „J“), der Juniorenligajahrgänge (Springerkennzeichen „J“) und des ältesten Jugendligajahrgangs (SOFTBALL: der beiden ältesten Jugendjahrgänge) (Springerkennzeichen „G“) dürfen zusätzlich zum Springerkontingent in unbegrenzter Anzahl in höheren Mannschaften des Erwachsenspielbetriebs eingesetzt werden. Spieler des ältesten Jugendligajahrgangs dürfen dabei nur auf Antrag eingesetzt werden. Entsprechende Anträge sind durch den Verein beim zuständigen Verband einzureichen. Der Antrag muss eine ausführliche sportfachliche Begründung, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Gutachten enthalten.

2 - Für Nachwuchspieler in Spielklassen im Nachwuchsbereich, wenn diese ein Jahr zu alt für die gewünschte Spielklasse sind (siehe Artikel 12.1.03 BuSpO)

Auf Antrag können zudem Sonderspielgenehmigungen für zu alte Spieler erteilt werden, die diesen den Einsatz in der jüngeren Liga (ausgenommen Juniorenliga) erlaubt. Diese Sonderspielgenehmigungen müssen bei der ligaleitenden Stelle beantragt werden. Je Spielerliste dürfen maximal fünf (5) Sonderspielgenehmigungen erteilt werden, dabei dürfen Spieler nur ein (1) Jahrgang zu alt sein.


Altersfreigaben können ausschließlich über den Workflow “Altersfreigabe beantragen” im BSM beantragt werden.

Der Workflow kann nur im Verein im Formular zur Erstellung der Spielerlisten ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - SPIELERLISTEN aufgerufen werden (über AKTION in der jeweilige Zeile der Person). Wenn ein Aufruf möglich ist, dann wird dies mit dem Kürzel “AF” angezeigt!

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Geburtsjahr der Person entpricht einem antragsberechtigtem Jahrgang der Spielklasse
  • Spielrecht der Person für diese Sportart ist “frei” oder liegt beim Verein (Erst- oder Zweitspielrecht)
  • Für diese Person besteht kein offener Antrag auf Spielrechtswechsel, Mannschaftswechsel, Altersfreigabe oder Zweitspielrecht in gleicher Sportart

Alle laufenden und abgeschlossenen Anträge auf Altersfreigabe können über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - ANTRÄGE (SPIELBERECHTIGUNG) aufgerufen werden.

Solange ein Antrag in Bearbeitung ist, kann dieser durch den Antragsteller

  • zurückgezogen werden (mit Begründung),
  • Anhänge ergänzt werden oder
  • Kommentare abgegeben werden.

HINWEISE:

  • Eine Altersfreigabe gilt immer nur für eine Saison und muss daher ggf. jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Bei einem Spielrechtswechsel werden die Daten zur Altersfreigabe in den Spielerpassdaten der Person gelöscht.
  • Sollte ein Spieler bereits auf der Spielerliste einer anderen Mannschaft stehen (z.B. Jugend), dann ist die Altersfreigabe ebenfalls über die Spielerliste der höherspielenden Mannschaften (z.B. Herren) zu beantragen. Hierfür ist der Filter “auf anderer Liste” zu aktivieren, um den Spieler einzublenden!

SPIELERLISTE MIT WENIGER ALS 9 SPIELERN

Alle Mannschaften, die an einem offiziellem Spielbetrieb der Landesverbände oder des DBV teilnehmen, haben jährlich bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem 1. Spieltag des jeweiligen Wettbewerbes eine Spielerliste mit mindestens neun (9) Spielern (OHNE Springer) zu erstellen (siehe Artikel 9.1.02 BuSpO).

Diese Vorgabe wird in BSM umgesetzt, so dass ein Verein keine endgültige Spielerliste mit weniger als 9 Spielern erzeugen kann. Sollte es in Ausnahmefällen einmal nicht möglich sein, eine Spielerliste mit mindestens 9 Spielern zu erstellen, dann ist der für die Spielklasse zuständige Verband per E-Mail zu kontaktieren. Der zuständige Verband kann in diesem Fall auch eine Spielerliste mit weniger als den geforderten 9 Spielern für den Verein erstellen.


SPIELERSPERREN

Bei einem Spielrechtswechsel mit Freigabe durch den alten Verein wird ein Spieler für sechs (6) Wochen gesperrt. Die Sperre beginnt mit dem letzten Einsatz (siehe Artikel 9.4.02 BuSpO).

Eine evtl. notwendige Sperre wird im Rahmen des Workflows “Spielrechtswechsel beantragen” durch BSM automatisch gesetzt. Erst nach Ablauf der Sperre kann die Person auf die Spielerliste des neuen Vereins gesetzt werden.

Außerdem können Sperren durch den DBV manuell hinterlegt werden, wie z.B. in folgenden Fällen:

  • Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien
  • Längerfristige Sperre über mehr als eine Saison hinweg aufgrund eines Feldverweises

Evtl. vorhandene Spielersperren können im Verein über die Ansicht ORGANISATION - VEREINE - SONSTIGES - SPERREN (SPIELBERECHTIGUNG) eingesehen werden.


ROSTER PFLEGEN

Ergänzend zu den Spielerlisten können im BSM auch Roster verwaltet werden. Bei Spielklassen kann hierzu der zuständige Verband die entsprechende Option freischalten, während bei Turnieren dies i.d.R. als Standard erfolgt, da dafür KEINE Spielerlisten erstellt werden können.

Die Pflege der Roster durch die Vereine erfolgt über ORGANISATION - VEREINE - SPIELBETRIEB - ROSTER. In dieser Ansicht werden nur Mannschaften angezeigt für die ein Roster erforderlich ist. Die Vorgaben inkl. der Inhalte wird durch den für die Spielklasse/das Turnier zuständigen Verband getroffen.

Es können folgende Informationen erforderlich sein:

  • Rückennummer
  • Batting/Throwing
  • Position
  • Gewicht (in kg)
  • Größe (in cm)
  • Spieler-Foto

Man kann den Roster mit ALLEN Spielern aus der Spielerliste der ausgewählten Mannschaft vorbefüllen. Dazu ist der entsprechende Button anzuklicken. Der Button ist aber nur sichtbar, wenn der Roster komplett leer ist!

Durch Anklicken des ”+”-Zeichens in der Zeile einer Person in der unteren Liste wird diese Person dem Roster hinzugefügt und erscheint damit in der oberen Liste.

Durch Anklicken des “x”-Zeichens in der Zeile einer Person in der oberen Liste wird diese Person wieder aus dem Roster entfernt.

HINWEISE:

  • Alle Werte werden zusätzlich im Hintergrund bei der Person in der Kontaktinformation des entsprechenden Vereins gespeichert. Werden diese Daten in einem Roster verändert, dann werden diese dort ebenfalls geändert.
  • Beim Erstellen eines Rosters werden diese Werte EINMALIG aus den Personendaten vorbefüllt, so dass diese verändert werden können.
  • Wenn eine Person auf mehreren Rostern steht, kann dies dazu führen (gewollt oder auch nicht), dass unterschiedliche Daten zur Person im jeweiligen Roster vorliegen. Dies ist bewusst so eingestellt, da eine Person von Mannschaft zu Mannschaft z.B. eine andere Rückennummer oder Position haben kann.
  • Sollte die Zeile einer Person im Roster blau unterlegt angezeigt werden, dann ist dies ein Hinweis, dass diese Person auf keiner aktuell gültigen Spielerliste mehr steht.

Bitte beachten, dass in einem Roster immer nur Spieler mit einer aktiven Spielberechtigung in der laufenden Saison für diesen Verein und Sportart ausgewählt werden können. D.h. wiederum, dass die Pflege eines Rosters erst möglich ist, wenn entsprechende Spielerlisten erzeugt wurden!